Die Vor- und Nachteile möchten wir Ihnen kursorisch im Rahmen dieser Checkliste darstellen.
Bitte bedenken Sie, dass schnelles Handeln gefragt sein kann und ein „Zuwarten“ unter Umständen die Rechtsposition schwächen kann. Schnelles Handeln ist insbesondere geboten, wenn eine Kündigung bereits im Raum steht. Nutzen Sie die Zeit, um rechtzeitig alle Handlungsoptionen in Ruhe abzuwägen. Hierfür ist eine frühzeitige Beratung unerlässlich und kann am Ende bares Geld wert sein.
Ist die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage erst einmal verstrichen, so wird sich der Arbeitgeber nicht mehr verhandlungsbereit sein.
Kündigung erhalten? Hier finden Sie einen ersten Überblick.
Gerne beraten wir Sie zu der in Ihrem Fall sinnvollen vorgehensweise!
Arbeitgebern empfehlen wir grundsätzlich das Thema „Kündigung von Arbeitnehmern“ strukturiert anzugehen und mögliche Kündigungsgründe sorgfältig prüfen zu lassen. Gerne beraten wir hier zur geeigneten Vorgehensweise.
Selbstverständlich erstellen wir auch Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen und verhandeln mit Arbeitgebern oder Arbeitnehmern.
☐ Tag an dem das Arbeitsverhältnis endet
☐ Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung (sog. Turboklausel)
☐ Festlegung der noch zu leistenden Gehaltszahlungen (Lohn, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenvergütung, Spesen, etc.)
☐ Einigung über Resturlaub
☐ Einigung über die betriebliche Altersvorsorge
☐ Erledigungsklausel
☐ Salvatorische Klausel
☐ Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
☐ Zeugnis (Note, Inhalt)
☐ Abfindung (Höhe, Frist)
☐ Freistellung (widerruflich oder unwiderruflich)
☐ Mögliche Rückzahlungen an den Arbeitgeber (Lohnvorauszahlung etc.)
☐ (eventuelles) Wettbewerbsverbot
☐ Erstattung sonstiger Kosten (z. B. Ausbildung oder Anwalt)
☐ (eventuelle) Wiedereinstellungsklausel
☐ (eventuelle) Regelung zu Patenten
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!
Abfindung: Der Aufhebungsvertrag enthält kein Abfindungsangebot? Es bestehen Unklarheiten über die angegebene Höhe der Abfindung?
Achtung: Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nicht - mit wenigen Ausnahmen. Die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe ist Verhandlungssache.
Wir empfehlen daher die Verhandlung von einem erfahrenen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Ein außenstehender Rechtsanwalt kann nicht nur eine emotionsgeladene Situation abfedern, sondern darüber hinaus meist bessere Ergebnisse erzielen als der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst, auch vor dem Hintergrund der konkreten Sach- und Rechtslage.
Arbeitslosengeld: Bestehen Risiken beim Bezug von Arbeitslosengeld in Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen?
Weiterer Regelungsbedarf kann entstehen bei/m
• Beendigungszeitpunkt, flexible Gestaltung zur Beendigung
• Thema Freistellung
• Klärung offener Vergütungsbestandteile
• Klärung der Dienstwagennutzung
• Thema Arbeitszeugnis bzw. Bewertung der Arbeitsleistung (Note)
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